Datenschutzinformation Webinare
Auswahl der Webinar-Plattform
Die Einhaltung der EU-DSGVO in der Praxis, nämlich den Vertragsabschluss und die Informationspflicht gegenüber den Teilnehmern der Webinare, ist eine weitere Verbindliche Maßnahme.
Data Processing Agreement
Mit dem Anbieter der genutzten Online-Plattform müssen Sie einen DPA-Vertrag eingehen. Das Data Processing Agreement oder kurz DPA (Data Processing Agreement) ist ein rechtsverbindlicher Vertrag zwischen einem Unternehmen und einem externen Datenverarbeiter, der den Datenschutz im Hinblick auf die Einhaltung der EU-DSGVO regelt.
Dieser Vertrag muss in Schriftform Erfolgen, dies bedeutet aber nicht, dass er in Papierform mit Unterschrift existieren muss. In der Regel werden diese Verträge bei der vertraglichen Sicherung dem Vertragspartner übermittelt, oder in einem persönlichen Bereich der Datenbank abgelegt. In diesem Dokument werden alle Details genannt, die die Verarbeitung der Teilnehmerdaten betreffen. Der Ort, an dem die Daten gespeichert werden, die Dauer der Speicherung, die Art der erhobenen Daten usw. Dabei handelt es sich um eine Vereinbarung zwischen dem Webinar-Organisator und der Platt-form (Anbieter), die von den Teilnehmern (Onlineveranstaltung; Webinar) nicht eingesehen wird.
Datenschutzinformation und Einwilligung der Teilnehmer
Der Veranstalter hat weitere Verpflichtungen gegenüber den Teilnehmern, die gemäß Art. 13 der EU-DSGVO festgehalten sind. Diese decken sich teilweise mit dem DPA-Vertrag ab. Als Organisator sind Sie verpflichtet eine Datenschutzinformation abzugeben. Da bereits bei der Teilnahme an einer Online-Veranstaltungen persönliche Daten erhoben, gespeichert und verarbeitet werden, muss eine Einwilligung durch den Teilnehmer erfolgen.
Datenverarbeitung zur Webinar-Anmeldung
In der Regel wird ein Datenpaket mit folgenden Datensätzen verarbeitet:
Diese Daten erhebt jede Webinar-Plattform, um die Durchführung der Online-Veranstaltung möglich zu machen.
Weitere Daten, wie zum Beispiel der „richtige“ Name, die Postanschrift oder die Telefonnummer dürfen nicht erhoben werden, um den Zugang zum Webinarraum zu gewähren. Diese Felder dürfen also im Anmeldeformular keine Pflichtfelder sein.
Elemente der Registrierungsseite
Über das Anmeldeformular muss der Teilnehmer die Möglichkeit haben, die Informationen zur Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten einzusehen. In der Praxis werden diese Informationen in Form einer Informationsklausel zusammengefasst, die aus einem oder zwei Sätzen besteht und einen aktiven Link zum gesamten Dokument enthält. Dabei handelt es sich aber nicht darum, die Einwilligung des Teilnehmers zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten einzuholen. Sie informieren ihn nur, welche Daten erhoben werden und wie das getan wird.
Durch das Anklicken des Kästchens bestätigt der Teilnehmer, dass er die Informationen gelesen hat, nicht, dass er dieser Verarbeitung zustimmt. Die Zustimmung erfolgt automatisch mit dem Betreten des Webinarraums zur Online-Veranstaltung.
Die Informationspflicht wird also entweder durch die in der Einladung hinterlegten Informationsklausel mit einem aktiven Link zur Datenschutzinformation und Einwilligung zur Datenverarbeitung erhoben, oder, direkt durch eine Datenschutzinformation mit Einwilligung zum Betreten des Weinarraums.
Hinweise zur Kameraeinstellung
Anlagen: