Im Rahmen des Vertragsmanagements empfiehlt es sich, alle von einem Unternehmen eingesetzten Dienstleister in einer Liste zusammenzufassen – dies zunächst unabhängig davon, ob sie personenbezogenen Daten verarbeiten oder nicht. Im nächsten Schritt hat der Verantwortliche für Datenschutz zu prüfen:
Im Anschluss kann das Unternehmen prüfen, welche Verträge nach den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) angepasst bzw. geändert werden müssen.
Anlage: