IMS Services Datenschutz
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Im Rahmen des Vertragsmanagements empfiehlt es sich, alle von einem Unternehmen eingesetzten Dienstleister in einer Liste zusammenzufassen – dies zunächst unabhängig davon, ob sie personenbezogenen Daten verarbeiten oder nicht. Im nächsten Schritt hat der Verantwortliche für Datenschutz zu prüfen:

  • ob durch den Dienstleister personenbezogenen Daten erhoben, genutzt, übermittelt oder verarbeitet werden,

  • ob eine Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung nach § 11 BDSG erforderlich ist und

  • ob diese bereits abgeschlossen wurde.

Im Anschluss kann das Unternehmen prüfen, welche Verträge nach den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) angepasst bzw. geändert werden müssen.

 

Anlage:


Anlage 1
Musterliste Vertragsmanagement
O1R7_DatSch_Anlage 1_Musterliste Vertragsmanagement Datenschutz.docx (15.12KB)
Anlage 1
Musterliste Vertragsmanagement
O1R7_DatSch_Anlage 1_Musterliste Vertragsmanagement Datenschutz.docx (15.12KB)